Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemalige Mitunternehmer - Steuerberater Wolfgang Weber - Ihr Steuerberater für Brühl, Bornheim, Wesseling!

Direkt zum Seiteninhalt

Steuerliche Behandlung von Pensionszahlungen an ehemalige Mitunternehmer

SERVICE


Die korrespondierende Bilanzierung von Pensionsansprüchen eines Personengesellschafters in dessen Sonderbilanz und der Gesamthandsbilanz ist nach Ausscheiden des Gesellschafters fortzuführen.
Die Pensionszahlungen nach dem Ausscheiden gehören zu den Sondervergütungen. Sie werden zwar bei der steuerlichen Gewinnermittlung der Gesellschaft als betrieblicher Aufwand berücksichtigt, stellen jedoch bei dem betroffenen Gesellschafter Sonderbetriebseinnahmen dar. Durch diese Handhabung soll sichergestellt werden, dass die nachträglich bezogenen Einkünfte auch gewerbesteuerlich zutreffend erfasst werden können.

(Quelle: BFH, Urt. v. 6.3.2014, IV R 14/11)

Zurück zum Seiteninhalt