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Gebühren

LEISTUNGEN


Das Gesetz schreibt bei Steuerberatungsleistungen die Anwendung der Steuerberatervergütungsverordnung vor, welche hinsichtlich der Höhe der abrechenbaren Gebühren einen Gebührenrahmen vorgibt.

Die Höhe der abzurechnenden Gebühren wird letztendlich im wesentlichen durch den Arbeits-/Zeitaufwand und den kalkulierten Stundensatz für die einzelnen Beratungsleistungen bestimmt.

Je sorgfältiger Sie Ihre Unterlagen vorbereiten, desto geringer ist der Aufwand und die Gebührenforderung. Dies gilt auch umgekehrt. Der für die einzelnen Beratungsleistungen zugrundegelegte kalkulatorische Stundensatz wird im wesentlichen durch die Kostenstruktur und effiziente Arbeitsabläufe in der Steuerberaterpraxis bestimmt.

Für Dauerleistungen wie z.B. laufende Buchführung kann ich Ihnen feste Pauschalen anbieten.


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