Nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung auch bei Fortsetzung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers möglich - Steuerberater Wolfgang Weber - Ihr Steuerberater für Brühl, Bornheim, Wesseling!

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Nicht umsatzsteuerbare Geschäftsveräußerung auch bei Fortsetzung der unternehmerischen Betätigung des Veräußerers möglich

SERVICE


Veräußert ein Unternehmer sein gesamtes Unternehmen oder einen selbstständigen Unternehmensteil (Teilvermögen), unterliegt dieser Vorgang nicht der Umsatzsteuer. Unter Teilvermögen ist eine Zusammenfassung von materiellen und immateriellen Bestandteilen zu verstehen, die es ermöglicht, eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben. Es hängt von der ausgeübten Tätigkeit ab, welche Gegenstände bzw. Rechte übertragen werden müssen. Der Erwerber muss beabsichtigen, die bisher vom Veräußerer in dem Unternehmensteil ausgeübte Tätigkeit fortzuführen. Es ist hingegen nicht erforderlich, dass der Veräußerer seine unternehmerische Tätigkeit beendet.

(Quelle: BFH, Urt. v. 29.8.2012, XI R 10/12)

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