Kindergeldberechtigung nach Aufnahme des Kindes in nur einen getrennten Haushalt innerhalb der früheren Ehewohnung
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Wird ein Kind nach Trennung der Eltern vorwiegend in nur einen Haushalt aufgenommen, steht das Kindergeld allein diesem Elternteil zu. Eine vorhergehende Bestimmung der Kindergeldberechtigung im Rahmen des ehemals gemeinsamen Haushalts wird damit gegenstandslos. Dabei kann ein getrennter Haushalt auch innerhalb der früheren gemeinsamen Ehewohnung vorliegen.
(Quelle: BFH, Beschl. v. 15.1.2014, V B 31/13)