Einkünfteerzielungsabsicht bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung
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Für die ernsthaften Vermietungsbemühungen ist der Vermieter beweispflichtig. Wesentliche Indizien dafür sind u. a. Inserate in einschlägigen Zeitschriften, die Beauftragung eines Maklers und eben auch die Berücksichtigung geänderter Verhältnisse, wenn alle vorherigen Bemühungen nicht zum Erfolg führen.
(Quelle: BFH, Beschl. v. 5.1.2015, IX B 126/14)